Grundsteuer ab 2025
Ab 2025 erhält der Eigentümer der Pachtflächen (Verpächter) den Grundsteuerbescheid und muss somit auch die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen an die Gemeinde bezahlen. Die Koberland e.G. als Pächter, bekommt aufgrund der Grundsteuerreform, die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr direkt von den Städten und Gemeinden in Rechnung gestellt. Wir werden aber trotzdem die Grundsteuer für die von uns gepachteten Flächen weiterhin übernehmen. Dafür benötigen wir 3 Bescheide zu den jeweiligen Pachtflächen.
- den Grundsteuerbescheid ab 2025 von den Gemeinden/Städten
- den Bescheid über den Grundsteuerwert sowie
- den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes
Wir bitten unsere Verpächter um Mithilfe, indem Sie uns diese 3 Dokumente, sobald sie Ihnen komplett vorliegen, per Post oder per E-Mail zusenden. Damit ist es uns dann möglich, die tatsächliche Grundsteuer für die gepachteten Flächen zu berechnen und diese natürlich unseren Verpächtern zu erstatten.
Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.